Das jährliche Schulgeld richtet sich für Schülerinnen und Schüler aus Graubünden für das Gymnasium und die FMS, und somit auch für den Besuch der Sportmittelschule, nach dem Berufsbildungsgesetz des Kantons Graubünden.
Für Schülerinnen und Schüler aus andere Kantonen und für das Wohnen im Internat erstellen wir auf Anfrage eine individuelle Kostenzusammenstellung.
Voraussetzung ist ein entsprechendes sportliches Potenzial, das durch Trainer, Verein oder Kaderzugehörigkeit attestiert wird. Konkrete Richtwerte erfährst du auf Anfrage oder beim Beratungsgespräch.
Ja. Im Kanton Graubünden ist die kantonale Aufnahmeprüfung Pflicht. Aus anderen Kantonen erfolgt die Aufnahme nach entsprechenden Regelungen – wir beraten gerne.